AGB
AGB Nahrungsergänzungsmittel
1. Anbieterstellung / Rollenverteilung Der Verkauf der Produkte über den Online-Shop erfolgt durch die zemp management gmbh als Zwischenvertrieb / Händler.
Die Herstellung und Produktion der angebotenen Nahrungsergänzungsmittel erfolgt durch die Progress GmbH.
Die zemp management gmbh ist nicht Herstellerin, sondern ausschliesslich für Vertrieb, Verkauf, Versand, Zahlungsabwicklung und Kundenservice zuständig.
2. Rückerstattung / Rückgabe Unsere Produkte können ausschliesslich originalverpackt, ungeöffnet und unbeschädigt innert 14 Tagen ab Erhalt der Ware zurückgegeben werden. Bei ordnungsgemässer Rückgabe wird der Kaufpreis rückerstattet. Die Rücksendung erfolgt auf Kosten und Risiko des Bestellers.Aus Gründen des Gesundheits- und Hygieneschutzes sind geöffnete, angebrochene oder beschädigte Produkte von der Rückgabe und Rückerstattung ausgeschlossen.
3. Versand Die Versandkosten betragen CHF 8.00 pro Bestellung für Sendungen bis 30 kg. Der Versand erfolgt mit Planzer. Die Lieferzeit beträgt in der Regel bis zu 5 Arbeitstage, unter Berücksichtigung kantonaler Feiertage (Kanton Luzern). Ab einem Bestellwert von CHF 300.00 erfolgt der Versand kostenlos.
4. Zahlungsarten Folgende Zahlungsmittel werden akzeptiert:-
TWINT
-
Mastercard / Eurocard
-
VISA
Die Zahlungsabwicklung erfolgt SSL-verschlüsselt über Datatrans.
5. Kauf auf Rechnung / Teilzahlung (POWERPAY) Die Zahlungsart „Kauf auf Rechnung“ wird über MF Group / POWERPAY angeboten. POWERPAY übernimmt beim Abschluss des Kaufvertrags die Forderung und wickelt die Zahlungsmodalitäten eigenständig ab. Bei Auswahl dieser Zahlungsart akzeptieren Sie zusätzlich zu unseren AGB die AGB von POWERPAY:https://www.powerpay.ch/de/agb
Die im Online-Shop bereitgestellten Informationen dienen ausschliesslich der Produktbeschreibung und stellen keine medizinische oder therapeutische Beratung dar. Bei gesundheitlichen Fragen wird empfohlen, vor der Einnahme einen Arzt oder Apotheker zu konsultieren.
zemp management gmbh
Schellenrain 3
6210 Sursee
9. Mehrwertsteuer MWST-Nr.: CHE-173.351.890
AGB zempFIT
1. GELTUNGSBEREICH, ÄNDERUNG DER AGB, ABONNEMENTE
1.1. Geltungsbereich: Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das vertragliche Rechtsverhältnis zwischen der zemp management gmbh (nachfolgend „Betreiberin“) und dem Kunden bzw. der Kundin (nachfolgend „Kunde“). Mit Abschluss eines Abonnements anerkennt der Kunde diese AGB ausdrücklich und vollumfänglich.
1.2. Änderung AGB: Für einzelne Dienstleistungen und Produkte können ergänzende oder abweichende Bestimmungen gelten. Der Kunde nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass sich die Betreiberin aus sachlich begründetem Anlass das Recht vorbehält, diese AGB sowie weitere Nutzungs- und Betriebsreglemente (insbesondere Hausordnung, Betriebsordnung etc.), welche integraler Bestandteil dieser AGB sind, jederzeit zu ändern. Änderungen werden dem Kunden in geeigneter Form bekannt gegeben. Aus Änderungen der AGB kann der Kunde keinerlei Rechte ableiten. Die jeweils gültige Fassung ist jederzeit im zempFIT sowie unter www.zempfit.ch ersichtlich.
1.3 Abonnement zempFIT: Das Abonnement ist persönlich und nicht übertragbar. Online abgeschlossene Abonnemente gelten als rechtsgültig abgeschlossen, sobald der vollständige Zahlungseingang bei der Betreiberin erfolgt ist. Beim Erwerb eines Abonnements besteht Ausweispflicht. Es wird ausschliesslich ein amtlicher Lichtbildausweis akzeptiert
1.4 Leistungsumfang Abonnement: Die Betreiberin gewährt dem Kunden während der publizierten Betriebszeiten gegen das vereinbarte Entgelt die Nutzung der Anlagen zum nicht-exklusiven Gebrauch. Die Nutzung ist ausschliesslich mit einem gültigen, aktivierten Zutrittsmedium zulässig (vgl. Ziff. 5.1). Das Angebot kann jederzeit geändert werden. Daraus entstehen keinerlei Ansprüche auf Rückvergütung, Preisreduktion oder Verlängerung des Abonnements
1.5 Zusätzliche Leistungen: Für separat angebotene Produkte und Dienstleistungen werden zusätzliche Gebühren erhoben.
1.6 Altersbeschränkung: Kunden unter 15 Jahren haben eine schriftliche Einwilligung eines gesetzlichen Vertreters vorzulegen.
2. ZUTRITTSMEDIUM
2.1 Zutrittsberechtigung: Nach Abschluss des Abonnements erhält der Kunde ein persönliches, nicht übertragbares Zutrittsmedium (Badge). Der Zutritt zum zempFIT ist ausschliesslich mit dem eigenen, gültigen und aktivierten Zutrittsmedium zulässig.
Grundsatz (zwingend): Ohne persönlichen Badge kein Zutritt – ohne Ausnahme.
Das Betreten der Anlage ohne eigenen Badge, das gemeinsame Passieren des Zutrittssystems („Mitgehen“, „Nachziehen“) oder die Nutzung eines fremden Badges ist strikt untersagt, unabhängig von:
§ Vergessen des eigenen Badges
§ zeitlicher Dringlichkeit
§ persönlicher Bekanntschaft oder Gruppenzugehörigkeit
§ gutem Glauben oder fehlender Absicht
Solche Umstände begründen keinerlei Rechtfertigung.
2.4 Unübertragbarkeit / schwere Vertragsverletzung / Vertragsstrafe: Das Abonnement ist höchstpersönlich. Das Zutrittsmedium darf unter keinen Umständen an Dritte weitergegeben, ausgeliehen, überlassen oder gemeinsam genutzt werden. Als schwere Vertragsverletzung gilt insbesondere:
§ das bewusste oder fahrlässige Überlassen des Badges an Dritte
§ das Ermöglichen des Zutritts für Drittpersonen ohne eigenes Abonnement
§ das Inkaufnehmen der unbefugten Nutzung (auch ohne persönliche Anwesenheit)
Rechtsfolgen (kumulativ möglich):
§ sofortiger Entzug und Sperrung des Abonnements
§ Vertragsstrafe von CHF 200.00 pro Verstoss
§ kein Anspruch auf Rückerstattung oder Ersatz
§ Hausverbot
§ keine vorgängige Abmahnung erforderlich
Die Sanktionen gelten sowohl für die unberechtigt eintretende Person als auch für den Badge-Inhaber, unabhängig davon, wer den Zutritt aktiv ausgeführt hat. Weitergehende Schadenersatzansprüche sowie zusätzliche rechtliche Schritte bleiben ausdrücklich vorbehalten.
2.3 Sorgfaltspflicht: Der Kunde ist verpflichtet, das Zutrittsmedium sorgfältig aufzubewahren. Ein Verlust ist unverzüglich zu melden.
2.4 Unübertragbarkeit / Vertragsstrafe: Das Abonnement ist höchstpersönlich. Das Zutrittsmedium darf unter keinen Umständen an Dritte weitergegeben werden. Bei vorsätzlicher oder wissentlich geduldeter Weitergabe erhebt die Betreiberin pro Verstoss eine Vertragsstrafe von CHF 200.00 sowie den sofortigen Entzug des Abonnements, ohne dass es eines Schadensnachweises oder einer vorgängigen Abmahnung bedarf. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten.
2.5 Verlust / Ersatz: Bei Verlust oder Beschädigung wird für die Neuausstellung eine Gebühr von CHF 30.00 erhoben. Der Ersatzbadge kann über www.zempfit.ch bestellt werden.
2.6 Bargeldloses Bezahlen: Die Betreiberin ist berechtigt, ein vollständig bargeldloses Zahlungssystem einzuführen. In diesem Fall sind sämtliche Zusatzleistungen ausschliesslich bargeldlos zu begleichen.
3. NUTZUNG DER EINRICHTUNG, BETRIEBSZEITEN
3.1. Hausordnung: Die jeweils gültige Hausordnung ist integraler Bestandteil dieses Vertrages. Den Weisungen des Personals ist uneingeschränkt Folge zu leisten. Bei groben oder wiederholten Verstössen gegen die Hausordnung, Sicherheits-, Zutritts- oder Nutzungsregeln – insbesondere im Zusammenhang mit dem Zutrittssystem – ist die Betreiberin berechtigt, ohne vorgängige Verwarnung:
§ ein Hausverbot auszusprechen,
§ das Abonnement fristlos zu kündigen,
§ das Zutrittsmedium dauerhaft zu deaktivieren.
Eine Rückerstattung, Entschädigung oder sonstige Ersatzansprüche sind in jedem Fall ausgeschlossen.
Das entgeltliche oder unentgeltliche Anbieten von Waren oder Dienstleistungen in den Räumlichkeiten des zempFIT ohne vorgängige schriftliche Bewilligung der Betreiberin ist untersagt. Zuwiderhandlungen werden mit einer Vertragsstrafe von CHF 1’000.00 belegt; weitergehende rechtliche Schritte bleiben ausdrücklich vorbehalten.
3.2 Spinde: Spinde stehen ausschliesslich während der Anwesenheit zur Verfügung. Es besteht keine Haftung für eingebrachte Gegenstände. Missbräuchlich belegte Spinde dürfen geöffnet werden. Fundsachen werden maximal 1 Monat aufbewahrt.
3.3 Betriebszeiten, Betriebseinschränkungen, Betriebseinstellung: Die Trainingsflächen, Anlagen, Geräte sowie sämtliche Zusatzbereiche des zempFIT stehen dem Kunden grundsätzlich während der jeweils publizierten Betriebszeiten zum nicht-exklusiven Gebrauch zur Verfügung. Die Betreiberin behält sich ausdrücklich das Recht vor, den Betrieb des zempFIT oder einzelner Bereiche jederzeit ganz oder teilweise, vorübergehend oder dauerhaft, insbesondere aus folgenden Gründen einzuschränken oder einzustellen:
§ Revisionen, Wartungs-, Reinigungs-, Reparatur-, Umbau- oder Sanierungsarbeiten
§ technische Störungen oder sicherheitsrelevante Vorkommnisse
§ organisatorische oder betriebliche Anpassungen
§ behördliche Anordnungen, Auflagen oder gesetzliche Änderungen
§ besondere Anlässe, Events oder interne Nutzungen
§ personelle Engpässe
§ Fälle höherer Gewalt (z. B. Brand, Explosion, Naturereignisse, Epidemien, Pandemien, Streik, Stromausfall, IT-Ausfälle, behördliche Schliessungen oder sonstige staatliche Massnahmen)
Der Kunde nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass aus solchen Betriebsunterbrüchen oder -einschränkungen keinerlei Anspruch auf:
§ Rückerstattung bereits bezahlter Abonnementbeiträge
§ Preisreduktion
§ Schadenersatz
§ Verlängerung der Abonnementdauer
§ Ersatzleistungen
§ Vertragsauflösung oder Kündigung
abgeleitet werden kann.
Dies gilt unabhängig von Dauer, Häufigkeit oder Umfang der Einschränkung sowie auch dann, wenn einzelne Leistungen oder Bereiche während längerer Zeit nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sind. Ein Anspruch auf jederzeitige Verfügbarkeit sämtlicher Anlagen, Geräte oder Dienstleistungen besteht ausdrücklich nicht. Der Kunde anerkennt, dass es sich beim Trainingsbetrieb um einen dynamischen Betrieb handelt, bei welchem Anpassungen, Änderungen und Einschränkungen betriebsbedingt jederzeit möglich sind.
3.4 Nutzung von Parkplätzen, Verkehrsflächen und Abstellplätzen: Ein Anspruch auf die Nutzung eines Parkplatzes besteht nicht. Zulässig ist ausschliesslich die Benutzung der rund um das Gebäude befindlichen, gekennzeichneten Besucherparkplätze, unabhängig davon, ob diese kostenpflichtig oder kostenfrei sind. Das Parkieren auf fremden, nicht gekennzeichneten, reservierten oder gesperrten Parkflächen ist untersagt und erfolgt auf eigenes Risiko. Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge können durch den Arealeigentümer oder durch von ihm beauftragte Dritte kostenpflichtig verzeigt, abgeschleppt oder entfernt werden. Die Betreiberin übernimmt hierfür keinerlei Haftung. Das Abstellen von Fahrzeugen an Leitplanken, Ein- und Ausgängen, Notausgängen sowie im gesamten Innen- und Aussenbereich der Eingänge ist untersagt. Ein- und Ausgänge sind jederzeit freizuhalten. Die Nutzung sämtlicher Park-, Verkehrs- und Abstellflächen erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung der Betreiberin für Schäden, Diebstahl oder Verlust wird – soweit gesetzlich zulässig – ausdrücklich ausgeschlossen.
4. PFLICHTEN DES KUNDEN
4.1 Drittpersonen / Kinder / Tiere: Das Mitbringen von Drittpersonen, Kindern, externen Trainern oder Tieren ist untersagt.
4.2 Pflichtverletzungen / Schutz der Infrastruktur: Der Kunde ist verpflichtet, die gesamte Infrastruktur, Anlagen, Geräte, Zutrittssysteme sowie sämtliche Räumlichkeiten der Betreiberin sorgfältig, bestimmungsgemäss und rücksichtsvoll zu benutzen. Jede missbräuchliche Nutzung, Manipulation, Beschädigung oder zweckwidrige Verwendung – insbesondere von Trainingsgeräten, Zutrittsanlagen, Spinden, Sanitäranlagen, Sicherheitseinrichtungen oder sonstiger Infrastruktur – stellt eine schwere Pflichtverletzung dar. Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstössen gegen vertragliche Pflichten, die Hausordnung, Sicherheits- oder Nutzungsregeln ist die Betreiberin berechtigt, das Abonnement fristlos und ohne Rückerstattung zu kündigen sowie das Zutrittsmedium dauerhaft zu deaktivieren. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten.
4.3 Mitteilungspflicht: Änderungen von persönlichen Daten sind unverzüglich mitzuteilen. Folgekosten gehen zulasten des Kunden.
5. ZAHLUNG
5.1 Fälligkeit, Zahlungsabwicklung, Zutrittsberechtigung: Der Abonnementpreis sowie allfällige Zusatzleistungen sind im Voraus gemäss der jeweils gültigen Preisübersicht unter www.zempfit.ch zu bezahlen. Der Zutritt zum zempFIT sowie die Nutzung der Anlagen und Leistungen sind ausschliesslich nach vollständigem Zahlungseingang und erfolgreicher Zahlungsverbuchung sowie erst nach Aktivierung des persönlichen Zutrittsmediums zulässig. Bis zu diesem Zeitpunkt besteht kein Zutritts- oder Nutzungsanspruch. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass zwischen Zahlungseingang und Aktivierung des Zutrittsmediums eine bearbeitungsbedingte Verzögerung entstehen kann. Diese berechtigt weder zu einer Rückerstattung, Preisreduktion noch zu einer Verlängerung des Abonnements. Ohne gültiges, aktiviertes Zutrittsmedium besteht keine Zutrittsberechtigung, auch wenn eine Zahlung erfolgt ist. Massgebend ist ausschliesslich der technische Aktivierungsstatus des Zutrittsmediums.
6. DAUER, VERLÄNGERUNG, STILLLEGUNG
6.1 Erstlaufzeit: Das Abonnement wird für eine feste Erstlaufzeit von 6 oder 12 Monaten abgeschlossen. Die Laufzeit beginnt mit dem vereinbarten Startdatum bzw. mit der erstmaligen Aktivierung des Zutrittsmediums und endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Dauer, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
6.2 Abonnementverlängerung: Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, das Ablaufdatum seines Abonnements zu überwachen. Eine allfällige Abonnement-Erinnerung oder Mitteilung seitens der Betreiberin erfolgt unverbindlich und ohne Rechtsanspruch. Eine Zahlung stellt keine automatische Verlängerung des Abonnements dar. Eine Verlängerung ist erst wirksam, wenn ein neues Abonnement abgeschlossen, der entsprechende Betrag vollständig bezahlt und das Zutrittsmedium erneut aktiviert wurde. Massgebend ist ausschliesslich der Aktivierungsstatus des Zutrittsmediums.
6.3 Keine Stilllegung: Eine Stilllegung, Unterbrechung oder Pausierung des Abonnements ist ausgeschlossen. Ebenso bestehen keine Ansprüche auf Rückerstattung, Gutschrift oder Verlängerung des Abonnements aufgrund von Krankheit, Unfall, ärztlicher Arbeits- oder Trainingsunfähigkeit, Militär- oder Zivildienst, Ferien, Wegzug, beruflicher Abwesenheit, Nichtnutzung oder aus sonstigen persönlichen Gründen des Kunden. Der Kunde nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass das Abonnement unabhängig von der tatsächlichen Nutzung geschuldet ist und allein zeitlich befristete Zutrittsrechte vermittelt.
7. VERBOTENE SUBSTANZEN
7.1 Verbot: Im zempFIT ist es nicht gestattet zu rauchen sowie alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist dem Kunden das Mitbringen verschreibungspflichtiger Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Kunden dienen, und/oder sonstiger Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit erhöhen sollen (z. B. Anabolika), untersagt. Der Kunde ist verpflichtet, sich jederzeit gesetzeskonform zu verhalten und die einschlägigen Vorschriften des schweizerischen Rechts einzuhalten. Die Betreiberin ist berechtigt, bei Verdacht auf einen Verstoss geeignete Massnahmen zum Schutz des Betriebs und anderer Kunden zu ergreifen.
7.2. Folgen eines Verstosses: Handelt der Kunde den Vorgaben der Ziff. 7.1 zuwider, kann die Betreiberin eine Vertragsstrafe erheben und das Abonnement fristlos entziehen, ohne dass es eines Schadensnachweises bedarf. Weitergehende rechtliche Schritte sowie die Information zuständiger Behörden bleiben ausdrücklich vorbehalten.
8. HAFTUNG
8.1 Haftungsausschluss: Die Inanspruchnahme sämtlicher Angebote der zemp management gmbh, insbesondere die Nutzung der Trainingsanlagen, Geräte, Räumlichkeiten sowie Nebenbereiche, erfolgt auf eigenes Risiko und eigene Gefahr des Kunden. Die Betreiberin schliesst – soweit gesetzlich zulässig – jede Haftung für direkte und indirekte Schäden, Folgeschäden sowie entgangenen Gewinn aus. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Der Abschluss einer ausreichenden Versicherung (insbesondere Unfall- und Haftpflichtversicherung) ist Sache des Kunden. Der Kunde haftet für schuldhaft verursachte Schäden an Anlagen, Geräten und Infrastruktur sowie für den Verlust oder die Beschädigung von Leih- oder Mietgegenständen und hat der Betreiberin die entsprechenden Reparatur- oder Ersatzkosten vollumfänglich zu ersetzen. Für den Verlust, Diebstahl oder die Beschädigung mitgebrachter Gegenstände, insbesondere Kleidung, Wertgegenstände und Geld, übernimmt die Betreiberin keine Haftung.
9. ÜBERWACHUNG
9.1 Videoüberwachung: Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass sämtliche Bereiche (ausgenommen Sanitäranlagen) video- und tonüberwacht werden.
10. DATENSCHUTZ
10.1. Personendaten: Zemp management gmbh legt grossen Wert auf den Schutz der persönlichen Daten der Kunden. Die Bearbeitung der Personendaten erfolgt unter Beachtung der jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen des schweizerischen Datenschutzrechts (DSG) vertraulich und zweckgebunden. Die Personendaten werden ausschliesslich zur Vertragsabwicklung, Kundenverwaltung sowie zur Information über betriebsrelevante Mitteilungen, Angebote oder Aktionen verwendet. Der Kunde hat jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung oder Löschung seiner Personendaten im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben oder zur Vertragserfüllung erforderlich ist.
11. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
11.1 Salvatorische Klausel: Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen nicht.
11.2 Gerichtsstand: Gerichtsstand ist ausschliesslich der Sitz der zemp management gmbh. Es gilt Schweizer Recht.